Allgemeine Geschäftsbedingungen der tricargo eG


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der tricargo e. G. („Verkäuferin“ / „tricargo“) an den Kunden („Käufer“) und sind Bestandteil aller Verträge, die die Verkäuferin mit dem Käufer schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, Lieferungen und Leistungen an den Käufer, selbst, wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden und auch dann, wenn die Verkäuferin in Kenntnis abweichender oder entgegen- stehender Bedingungen die Lieferung der Ware vorbehaltlos durchführt. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, die Verkäuferin hat diesen ausdrücklich schriftlich oder in Textform (z.B. per E- Mail) vorab zugestimmt.

1.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen Fassung.

1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern und Privatpersonen.

2. Vertragsgegenstand, Vertragsgrundlage, Lieferungsänderungen und Nachbestellungen

2.1 Die Auftragsvergabe an die Verkäuferin erfolgt durch den Käufer jeweils in Einzelbestellungen oder Einzelverträgen auf Basis dieser AGB. Vorbehaltlich einer anderweitigen, ausdrücklichen Regelung in der individuellen Auftragsvergabe ist Gegenstand des Vertrages mit tricargo der Verkauf und die Lieferung einer beweglichen Sache auf Basis eines Kaufvertrages.

2.2 Angaben der Verkäuferin zum Gegenstand der Lieferungen oder Leistungen (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, technische Daten) sowie Abbildungen und Zeichnungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale der Kaufsache, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen, sofern nicht anders vereinbart. Handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vor- schriften erfolgen, oder technische Verbesserungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2.3 Der Käufer hat nicht das Recht, den Liefer- und Leistungsumfang der tricargo einseitig zu ändern. Jede Lieferänderung muss einvernehmlich unter Spezifizierung des ggf. zusätzlich anfallenden Kaufpreises vorab zwischen den Parteien vereinbart werden. Sämtliche Nachbestellungen und Nachträge sowie Leistungs- und Lieferänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung in Schrift- oder Textform durch die Verkäuferin. Andernfalls sind Lieferungs- und Leistungsänderungen oder Leistungserweiterungen nicht verbindlich. Der Preis wird stets dem Mehraufwand angepasst.

2.4 Etwaige zusätzliche Lieferungen oder Aufwendungen, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, aber auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers von tricargo tatsächlich ausgeführt werden, werden als Kosten für zusätzliche Leistun- gen dem Käufer in Rechnung gestellt. Die Verkäuferin hat diesbezüglich einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach ihren aktuellen Tarifsätzen. Dies gilt auch für notwendige Vorarbeiten und unvorhersehbaren Zeitaufwand oder Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Käufers oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin sind, bedingt wurden. Dasselbe gilt für Sonderleistungen und zusätzliche Bestellungen.

3. Angebot, Annahme

Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist die Verkäuferin berechtigt, es innerhalb einer Frist von vier Wochen anzunehmen.

4. Lieferung und Lieferzeit, Verzug, Annahmeverzug, höhere Gewalt

4.1 Von der Verkäuferin in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde. Die Verkäuferin be- hält sich die Änderung des Termins ausdrücklich vor. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Der Beginn der von tricargo angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

4.2 Sofern die Verkäuferin mit dem Käufer vereinbarte verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung, höhere Gewalt, pandemiebedingte Einschränkungen), wird sie den Käufer hierüber sofort informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Lieferung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar oder wird die Leistung unmöglich, ist tricarco berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Lieferung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer.

4.3 Gerät die Verkäuferin mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist in jedem Fall eine Mahnung des Käufers vor jeglichen weiteren Schritten erforderlich. Die Haftung der Verkäuferin wird in diesem Fall nach Ziffer 10 dieser AGB beschränkt.

4.4 Die Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.5 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung oder Leistung der Verkäuferin aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist die Verkäuferin berechtigt, Ersatz des hier- aus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

4.6 Bei einem von der Verkäuferin bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und nicht zu vertretenden, außerhalb ihres Leistungsbereiches liegenden Leistungshindernis, wie etwa Streik oder Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Aussperrungen, Streik, jeweils in ihrem oder einem Zulieferbetrieb, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, pandemiebedingte Einschränkungen / Sperrungen), verschieben sich Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen um einen angemessenen Zeitraum, mindestens um die Anzahl der Tage, während der das Hindernis anhält. Durch Ereignisse höherer Gewalt entstandene Mehrkosten trägt allein der Kunde. Sofern die genannten Ereignisse der Verkäuferin die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug des Käufers, Abnahme

5.1 Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Verkäuferin berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über, d. h. mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person.

6. Preise, Zahlung

6.1 Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der Kosten für Verpackung, Zoll, Gebühren und öffentliche Abgaben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6.2 Der Kaufpreis ist zur Zahlung fällig, wie in der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegeben, ansonsten ist er spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen Vereinbarung in Schrift- oder Textform.

6.3 Zahlt der Kunde nicht fristgemäß, gerät er ohne weitere Erklärungen der Verkäuferin in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatz (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB) zu verzinsen. Werden fällige Zahlungen auf den Kaufpreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Käufer nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Auftraggeber mit Rücktrittskosten und / oder Schadensersatzkosten zu belasten.

6.4 Spätere, im Vertragsschluss unvorhersehbare Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen werden von der Verkäuferin dem Käufer angezeigt und können zu einer Änderung des vereinbarten Kaufpreises führen, der sodann einvernehmlich erhöht wird. Bis zu einer solchen Anpassung der Vergütung kann die Verkäuferin die Lieferung und Erfüllung der Leistung verweigern.

7. Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte

7.1 Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen des Käufers verbleibt die Ware im Eigentum der Verkäuferin, die sich insoweit das Eigentum an der verkauften Ware vorbehält. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.

7.2 Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich schriftlich oder in Textform davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird, etwa durch drohende Pfändungen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Gegenstände dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verkauft oder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

7.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware nicht berechtigt.

7.4 Sämtliches, von der Verkäuferin dem Käufer übergebenen oder übersandtes Bild-, Text- oder Filmmaterial ist als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Es ist und bleibt auch nach Zahlung des Kaufpreises geistiges Eigentum der Verkäuferin. Die im Rahmen des Auftrages ggf. erstellten Werke dürfen nur für den vertraglich bestimmten Zweck verwendet werden. An sämtlichem Bild-, Text- oder Filmmaterial erhält der Käufer ein einfaches Nutzungsrecht für den Vertragszweck, das nicht übertragbar und nicht ausschließlich ist. Es erstreckt sich lediglich auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten. Eine andere Art der Verwendung, die Änderung oder Weitergabe an Dritte bedarf in jedem Fall der vorherigen Einwilligung in Schrift- oder in Textform.

8. Gewährleistung

8.1 Die Verkäuferin erbringt ihre Lieferungen und Leistungen nach den Vorschriften des BGB mit der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von der Verkäuferin (z. B. auf der Internetseite) öffentlich bekannt gemacht wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Wer- beaussagen) übernimmt die Verkäuferin keine Haftung. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

8.2 Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung oder der Untersuchung der Ware oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist der Verkäuferin hiervon unverzüglich schriftlich oder in Textform Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Erhalt und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungs- gemäße Untersuchung und / oder Mängelanzeige, ist die Haftung der Verkäuferin für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

8.3 Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so hat die Verkäuferin nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Schlägt die Nachbesserung oder Nacherfüllung trotz zweimaligen Versuches fehl, hat der Käufer die gesetzlichen Rechte. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur bei un- erheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Werkes. Das Recht der Verkäuferin, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8.4 Der Käufer hat der Verkäuferin die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Prüfung zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

8.5 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln 12 Monate ab Gefahrübergang. Die genannte Verjährungsfrist des Kaufrechtes gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers in Bezug auf Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltung, Abtretungsverbot

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten, von tricargo anerkannt oder rechtskräftig durch ein Gericht eines Mitgliedsstaates der EU festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt. Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit der Verkäuferin weder gesamt noch einzeln an Dritte abtreten.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung

10.1 Die Verkäuferin haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Der Schadensersatzanspruch gegen die Verkäuferin ist in diesem Fall stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Lieferung und Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin. Die Haftung der Verkäuferin wird bei von ihr oder durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfällen ferner pro Schadensereignis auf € 50.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt.

10.2 Sämtliche in Ziffer 10.1 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die sich aus Ziffer 10.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Verkäuferin nach gesetzlichen

Vorschriften zu vertreten hat, also auch für deren Organe oder Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, soweit die Verkäuferin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.3 Die Verkäuferin haftet nicht für mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen des Käufers.

11. Datenschutz

11.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert die Verkäuferin den Käufer in der Datenschutzerklärung auf der Website und im Datenschutzhinweis. Die Verkäuferin hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen oder die sie identifizierbar machen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verar- beitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Kaufvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht be- rechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschrän- ken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personen- bezogene Daten des Käufers auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Käufer das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation erge- ben. Der Käufer kann unter der Adresse info@tricarcargo.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Ge- brauch machen oder die Verkäuferin unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

11.2 Mit einer Nachricht an info@tricargo.de kann der Käufer auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

12.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht für das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis der Parteien und alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechtes. Gerichtsstand ist Hamburg. Dessen Gerichte haben die ausschließliche internationale und örtliche Zuständigkeit.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.